Schweigepflicht

Über alles, was in der Tagespflege zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson besprochen wird, gilt eine beidseitige Schweigepflicht zum Schutz des Kindes und der Beziehung zwischen den Eltern und mir. Auch der Austausch mit anderen Tagespflegepersonen geschieht ausschließlich unter Berücksichtigung meiner Ihnen gegenüber zugesagten Schweigepflicht.

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