Krankeitsfall der Tagesmutter
Falls ich als Tagespflegeperson einmal erkranken sollte, werde ich Sie als Eltern umgehend über die voraussichtliche Dauer meiner Erkrankung informieren. Zum Glück kam dies in der Vergangenheit nicht so häufig vor.
Sie als Eltern/Erziehungsberehtigten sind in dieser Zeit für die Betreuung des Kindes verantwortlich. In Abspache mit dem Jugendamt kann evtl. eine andere Tagespflegeperson als Vertretung gesucht werden.